Pfarrliche Zuständigkeiten

Der (PGR) Pfarrgemeinderat wurde 2022 gewält und ist das oberste Entscheidungsgremium in der Pfarrgemeinde. Der Pfarrgemeinderat trifft sich 3 mal im Jahr. Wer in den Parrgemeinderat gewält wurde, sehen Sie hier.
Das (ST) Seelsorgeteam kümmert sich um die Angelegenheiten der Pfarrgemeinen und wird vom Bischof beauftragt. Das ST trifft sich einmal im Monat. Die Zuständigkeiten vom Seelsorgeteam sehen Sie hier.